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Schwangerschaft und Steuerklassenwahl Steuerberater in Hamburg W. Gräfe Tipp Januar 2002 |
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Schwangere Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten während der Schutzfrist (sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt) neben Bezügen von der Krankenkasse auch einen Zuschuß vom Arbeitgeber. Dieser Zuschuß errechnet sich nach dem Nettogehalt, das die werdende Mutter in den vergangenen Monaten erzielt hat. Je höher das Nettogehalt, desto so höher der Arbeitgeberzuschuß. Wie kann ich nun die Höhe meines Nettogehalts beeinflussen?
Ich habe an Hand eines Beispiels durchgerechnet, welche Auswirkungen eine kluge Steuerklassenwahl haben kann. Dabei bin ich davon ausgegangen (gutverdienende Ehefrauen mögen mir dies verzeihen), daß der Mann DM 5.000,00 = (€ 2.550,00) und die Frau DM 3.000,00 = (€ 1.500,00) monatlich Brutto verdient. Normal wäre in diesem Fall, daß der Ehemann die Steuerklasse III und die Ehefrau Steuerklasse IV hätte. Werden nun hier die Steuerklassen getauscht, führt dies dazu, daß während der gesamten Zeit, in der die getauschten Lohnsteuerklassen gelten, das Familieneinkommen um monatlich DM 500,00 = (€ 250,00)reduziert wird. Gleichzeitig aber erhöht sich der Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld während der mindestens 14 wöchigen Schutzfrist um monatlich DM 778,00 = (€ 400,00). Während die Höhe dieses Zuschusses nicht mehr verändert wird, wird die zu hoch abgezogene Lohnsteuer (siehe oben monatlich DM 500,00/ = €250,00) bei der jährlichen Einkommensteuererklärung bzw. beim Lohnsteuerjahresausgleich korrigiert, so daß es hier Geld zurück gibt. Der Nachteil ist nur, daß man eine gewisse Zeit zu hohe Steuern zahlen muß, die erst später erstattet werden. Nun macht sich der Eine oder Andere Gedanken darüber, daß der Arbeitgeber durch den höheren Zuschuß zum Mutterschaftsgeld finanziell belastet ist. Arbeitgeber, die weniger als 20 Mitarbeiter beschäftigen, zahlen einen Versicherungsbeitrag, der im Falle einer Schwangerschaft für einen 100 % Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen sorgt. Der Arbeitgeber hat also keinen eigenen zusätzlichen Aufwand durch die erhöhten Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld. Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitern erhalten diese Erstattung nicht. Andererseits sparen sie jedoch auch die Beiträge zu der Versicherung, so daß auch hier insgesamt kein Schaden eintritt.
und schließlich:
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