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Wir schaffen Klarheit ! Steuerberater Wolfgang Gräfe - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg |
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Steuerberater W. Gräfe in Hamburg. Tipp des Monats November 2003 |
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Nachdem angezweifelt werden kann, daß die Eigenheimzulage noch eine Zukunft hat, werden vermehrt noch vor Jahresende Immobilien gekauft werden. Vielfach ist der zukünftige Nutzer nicht in der Lage, das Objekt allein zu finanzieren. Wer jetzt auf die Idee kommt, daß ein Dritter, der nicht auch in das Haus einzieht, zu 50 % als Eigentümer eingetragen wird und sich auch zu 50% an der Finanzierung beteiligt, macht einen großen Fehler. |
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Angenommen: |
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die Immobilie kostet |
Eur o |
200.000.- |
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Anteil Eigentümer A 50% |
Eur o |
100.000.- |
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Anteil Eigentümer B 50% |
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Eur o |
100.000.- |
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Förderung max. 5% von 51.120.- |
Eur o |
2.556.- |
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Wäre dagegen A Alleineigentümer und B lediglich Hypothekengläubiger, erhält A, der jetzt zu 100% Eigentümer ist die volle Maximalförderung in Höhe von Euro 2.556.- |
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Beziehen A und B gemeinsam die Immobilie, erhält jeder von Beiden eine Förderung von Euro 1.278.- also auch die Maximalförderung. Allerdings tritt Objektverbrauch ein, d.h. obwohl A und B nur 50% der maximalen Förderung erhalten haben, gibt es keine Möglichkeit, in Zukunft nochmals eine 50%ige Förderung zu erhalten. Aber dies ist in Anbetracht der Zukunftsaussichten der Eigenheimförderung wohl unbedeutend. |
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