Sven Sievers Steuerberater Hamburg

 

 

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Tipp des Monats Januar 2014 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Vertrauen ist gut!
Lohnsteuerprüfung durch das Finanzamt ohne Ankündigung

Kontrolle ist besser! Dieses dachte sich wohl auch der Gesetzgeber im letzten Jahr und führte im Rahmen des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz zum 30.6.2013 die Lohnsteuer-Nachschau ein. Geregelt im § 42g Einkommensteuergesetz (EStG).

Was bedeutet das für Sie im ersten Moment?!

Zukünftig darf das Finanzamt ohne vorherige Ankündigung im Betrieb erscheinen und lohnsteuerliche Vorgänge kontrollieren. Das bedeutet: der Zoll kann nicht nur seine normalen Kontrollen beim Arbeitgeber durchführen, sondern es kann um den Bereich der Lohnsteuer erweitert werden.

Ob dieses vom eigenen Personal erledigt wird, oder Lohnsteuerprüfer gleich mitgenommen werden, ist noch offen. Da es in der Finanzverwaltung schon jetzt zu wenig Prüfer in allen Bereichen gibt, wird die Belastung steigen. Eventuell wird auch der normale Prüfungsbetrieb darunter leiden.

Aus dieser Nachschau, welche es auch schon seit Jahren in der Umsatzsteuer gibt, darf nahtlos in eine Lohnsteuer-Außenprüfung übergegangen werden, worüber der Arbeitgeber schriftlich zu informieren ist.

Es müssen alle Unterlagen vorgelegt werden, die für solche Prüfungen benötigt werden. Dieses sind u.a. Arbeitsverträge, Lohnunterlagen, Sachkonten, Bank, Kasse, Ein- und Ausgangsrechnungen usw.

Man hat das Gefühl, dass es fast schon einer vollen Betriebsprüfung gleichkommt.

Gerade dann, wenn gefundene Ergebnisse umgehend an entsprechende Stellen weitergeleitet werden. Damit meine ich nicht die Arbeitnehmer betreffenden Punkte, dieses wäre insoweit noch verständlich, sondern Vorgänge, die persönliche Steuererklärungen betreffen.

Grundsätzlich sind die privaten Räume tabu, mit der Ausnahme, wenn sich dort betrieblichen Räume befinden, oder Verschleierungsgefahr besteht.

Ich vermute auch, dass nicht nur die Nachschau in Begleitung vom Zoll durchgeführt wird, sondern sich auch auf andere Fälle erstrecken wird.

Durch die beiden bestehenden Nachschauen in der Lohn- und Umsatzsteuer wurden Instrumente geschaffen, spontan und ohne vorherige Ankündigung zur Prüfung zu erscheinen. Klar ist, wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. Doch ich denke, dass einer gewissen Willkür damit Tür und Tor geöffnet wird, da es ja auch nicht immer der passende Termin ist.

Der Unternehmer kann entweder gerade nicht da sein, oder in einem wichtigen Geschäftstermin mit Kunden stecken. Ob das im Zweifel von evtl. anwesenden Kunden so positiv aufgenommen wird, ist fraglich.

Man darf auf alle Fälle gespannt sein, was sich der Gesetzgeber noch an Nachschauen so einfallen lässt. Gleich was da kommt, wenden Sie sich bitte bei Fragen oder Problemen an Ihren Steuerberater.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers


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Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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