Sven Sievers Steuerberater Hamburg

 

 

Ihr Steuerberater in Hamburg Schnelsen


  Ihr Steuerberater in Hamburg Schnelsen  ::  Steuerberatung bei Existenzgründung und Firmenübertragungen  ::  Lohnbuchhaltung  ::  Einkommensteuer  ::  Bilanzen  ::  Fördermittelberatung
 


  Startseite
 

 
  Unser Team
 

 
  Leistungen
 

  
  Tipp des Monats
 

  
  Termine und mehr
 

  
  Steuerrechner
 

  
  Kontakt
 

 
  Inhaltsverzeichnis
 

Zur Druckansicht im Format Adobe.pdf hier klicken...

Tipp des Monats Februar 2014 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Vorsicht Schenkung!
Schenkungsteuer mindern – Fehler vermeiden

„Schenken mit Denken“ - ist eine alte Weisheit. Das möchte ich Ihnen heute an einem Beispiel erklären.

Bei größeren Schenkungen, die man an jemanden durchführt, mit dem man nicht direkt verwandt ist
, kann es unnötig teuer werden.

Eine gerne genutzte Variante kann hier eine sogenannte Kettenschenkung sein. Doch Vorsicht, es können sich hier auch teure Fehler einschleichen.

Ein Fehler kann die Verpflichtung zur Weitergabe von der mittleren Person an die letzte Person sein.

Um es besser zu verdeutlichen, hier ein Beispiel mit und ohne Verpflichtung zur Weitergabe.

Ein Großelternteil (GE) will an das Enkelkind (EK) und dessen Ehepartner (EP)/ eingetragenen Lebenspartner (LP) eine vermietete Wohnimmobilie im Steuerwert von 2 Mio. EUR verschenken.

Variante 1:

Mit der Verpflichtung der Weitergabe, gilt es wie eine direkte Schenkung von den GE an den EP/LP, da keine Bereicherung des EK vorliegt von den GE.

Dadurch ergeben sich folgende Zahlen:
 

GE an EK

 GE an EP/LP

 

½ Steuerwert Grundstück

1.000.000

1.000.000

 

Persönlicher Freibetrag-Steuerklasse I bzw. III

-200.000

-20.000

 

Steuerpflichtiger Erwerb

800.000

980.000

 

Schenkungsteuer 19/30%

152.000

294.000

 Summe: 446.000






                    



Variante 2:

Es gibt keine direkte Verpflichtung zur Weitergabe, sondern der Übertrag erfolgt nach einem gewissen zeitlichen Abstand von EK an EP/LP.

Dadurch ergeben sich folgende Zahlen:
 

GE an EK

 GE an EP/LP

 

Steuerwert Grundstück

2.000.000

1.000.000

 

Persönlicher Freibetrag-Beide Steuerklasse I

-200.000

-500.000

 

Steuerpflichtiger Erwerb

1.800.000

500.000

 

Schenkungsteuer 19/15%

342.000

75.000

 Summe: 417.000









Somit ergibt sich bei der 2. Variante ein Vorteil von 29.000 EUR. Das spricht für sich.

Wichtig ist, dass gleich bei welcher Schenkung, auch evtl. andere Vorschenkungen mit berücksichtigt werden müssen.

Deshalb fragen Sie zur Sicherheit lieber bei Ihrem Steuerberater nach, bevor es unnötig teuer wird.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers


Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf
http://www.stbsievers.de
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
©opyright 2014 by Steuerberater S. Sievers, Hamburg