Tipp des Monats Dezember 2010 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Kaufen oder nicht!

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 410.- als Betriebsausgabe - 20% Sonderabschreibung

Die Vorweihnachtszeit hat begonnen, die Weihnachtsmärkte laden zum Besuch ein und auch das Wetter nimmt schon weihnachtliche Formen an!

In diesem Monat soll es nicht um den Einkauf von Weihnachtsgeschenken gehen, sondern um die Frage ob evtl. noch sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten, die man vielleicht sonst erst im nächsten Jahr in Angriff nehmen würde.

Das Jahr neigt sich mit dem Ablauf vom November dem Ende zu und viele Unternehmen wissen schon wohin mit den Unternehmenszahlen die Reise geht.

Da die Wirtschaft in diesem Jahr wieder angezogen ist, was hoffentlich viele getroffen hat, stehen auch wieder gute Gewinne zu Buche.

Bei einigen Unternehmen stellt sich dadurch die Frage: wie kann im Rahmen der Steuergesetze der Gewinn noch evtl. gesenkt werden?

Hier sollen daher zwei Möglichkeiten dargestellt werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Ein Klassiker der in diesem Jahr wieder vom Gesetzgeber erlaubt ist, ermöglicht

  • selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter / Vermögensgegenstände mit einem Nettowert von maximal 410 EUR sofort als            Betriebsausgabe zum Abzug zu bringen.

    Das bedeutet zum Beispiel für den Handwerker Bohrmaschine, Säge, Akkubohrer usw. oder für kaufmännische Betriebe,          All-in-One Drucker, Schreibtisch, Computer usw.
  •  20% Sonderabschreibung

    Hier handelt es sich um eine Abschreibung die in Anspruch genommen werden kann

  • von selbständig nutzbaren und beweglichen Wirtschaftsgütern/ Vermögensgegenständen die über 410 EUR kosten und auf     mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen.

    Unabhängig von der Abschreibung auf mehrere Jahre, kann vom Nettowert eine Sonderabschreibung in Höhe von 20% geltend gemacht werden.

    Diese Regelung gilt für alle Unternehmer, unabhängig davon ob eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz zu erstellen ist.

    Es ist jedoch zu prüfen, ob die Betriebsgrößen nicht überschritten wurden. Für Unternehmer mit EÜR darf der Gewinn 2010 nicht 200.000 EUR überschreiten (ab 2011 100.000 EUR).

    Bei Unternehmen die bilanzieren darf das Betriebsvermögen am Jahresende nicht größer als 335.000 EUR sein (ab 2011 235.000 EUR).

    Wie Sie sehen gibt es noch einige Möglichkeiten, welche hier nur kurz dargestellt werden konnten.

    Deswegen wenden Sie sich bitte für nähere Information an Ihren Steuerberater.

    Auch in diesem Jahr wünsche ich allen Lesern eine frohe und besinnliche Vorweihnachtszeit, ein schönes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!!!

    Ihr Steuerberater Sven Sievers

     
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    Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.steuerberater-sievers.de
    Steuerberater Sven Sievers -  Glißmannweg 7 -  22457 Hamburg -  Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.

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    Sven Sievers Steuerberater Hamburg

     

     

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