Sven Sievers Steuerberater Hamburg

 

 

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Tipp des Monats Januar 2011 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Was gibt es Neues?

Elektronische Steuerkarte – Krankenversicherung - Minijob (geringfügig Beschäftigte)

Verehrte Leser, auch in diesem Jahr gibt es wieder Neuigkeiten und Gesetzesänderungen.

Dieses Mal soll eine kleine Auswahl in Kurzform dargestellt werden, da eine ausführliche Darstellung zu umfangreich wäre.

Elektronische Steuerkarte

Wie vielleicht auch Ihnen aufgefallen ist, wurden im Herbst 2010 keine Lohnsteuerkarten für 2011 verschickt.

Hierbei handelt es sich nicht um ein Versehen sondern es ist so gewollt. Der Grund dafür ist eine Umstellung auf ein elektronisches Verfahren ab 2012.

Für alle, welche 2010 eine Steuerkarte hatten und 2011 den Arbeitgeber wechseln, müssen vom vorherigen Arbeitgeber die Steuerkarte 2010 anfordern und dann dem neuen Arbeitgeber vorlegen.

Auszubildende welche ab diesem Jahr eine Ausbildung beginnen, müssen dem Arbeitgeber ihre steuerliche Identifikationsnummer und evtl. Kirchenzugehörigkeit mitteilen. Die Steuerklasse beträgt automatisch bei allen „eins“.

 

Krankenversicherung

Für alle die in den nächsten Tagen ihre Gehaltsabrechnung bekommen, werden merken, dass der Beitrag zur Krankenversicherung von 14,9 % auf 15,5 % gestiegen ist, so dass sich weniger an Netto ergeben wird.

Mit Ablauf des Jahres 2010 wurden die Rahmenbedingungen für einen evtl. Wechsel in eine private Krankenversicherung umgestellt. Während vorher es nötig war drei Jahre hintereinander die Beitragsbemessungsgrenze (2010 49.950 EUR) zu überschreiten, wird jetzt nur noch ein Jahr benötigt.

 

Minijob (geringfügig Beschäftigte)

Hier gibt es jetzt einen von der Minijob-Zentrale (Knappschaft) zur Verfügung gestellten Personalfragebogen welcher von dem Beschäftigen, evtl. gemeinsam mit dem Arbeitgeber, ausgefüllt und vom Arbeitnehmer unterschrieben werden soll. Dieses soll zum Schutz der Arbeitgeber vor Folgen aus vom Minijobber nicht angegebenen Mehrfachbeschäftigungen sein.

Dieser Fragebogen ist als Anlage beigefügt und kann heruntergeladen oder ausgedruckt werden.

 

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass hier nur ein Teil der Änderungen ab 2011 dargestellt wurden, da alle Änderungen darzustellen, einen zu großen Umfang annehmen würde.

Bei Fragen oder Unklarheiten bitte ich Sie, sich an Ihren Steuerberater zu wenden und wünsche Ihnen und Ihren Familien Gesundheit und Erfolg im neuen Jahr.

Ihr Steuerberater Sven Sievers


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.

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