Sven Sievers Steuerberater Hamburg

 

 

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Tipp des Monats Februar 2011 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen
 

Alles wird leichter!
Beiträge für Basiskranken-/Pflegeversicherung - Erstattungszinsen (Steuern) - Zinsen Darlehen

So wird es in regelmäßigen Abständen von Politikern gleich welcher Partei immer wieder gerne gesagt.

Zum Beispiel der berüchtigte „Bierdeckel“ auf dem die Erklärung passen sollte, wovon wir meines Erachtens nach meilenweit entfernt sind. Es sei denn die Größe der Bierdeckel erstreckt sich auf DIN A4 Größe und umfaßt mehrere Seiten.

Nachfolgend sind ein paar Punkte dargestellt, auf die bei der Erstellung der Steuererklärung geachtet werden sollte:

Beiträge für Basiskranken-/Pflegeversicherung

Seit 2010 sind Beträge für Kranken-/Pflegeversicherung, gleich ob privat oder gesetzlich, steuerlich zu berücksichtigen. Das umfasst auch die gezahlten Zusatzbeiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen. Privat Versicherte benötigen eine Bescheinigung der im Beitrag enthaltenen Basisbeträge.

Wer jetzt denkt, dass es die große Erstattung gibt, dem sei gesagt, dass der größte Teil sich bei Arbeitnehmern schon in den Lohnabrechnungen ab 2010 bemerkbar gemacht hat.

Nun soll es in 2010 einige private Krankenversicherungen gegeben haben, die ihren Mitgliedern ein Angebot in der Form machten, dass schon mal für die Zukunft gezahlt werden soll um ein besseres steuerliches Ergebnis zu erzielen.

Das hat der Gesetzgeber nun ab 2011 auf das 2,5 fache des Jahresbeitrages begrenzt. Unabhängig davon ist es nicht einmal gesagt, dass die Mehrzahlung den gewünschten Effekt bei der Steuer bringt.

Ausnahme von der Begrenzung gibt es für 62-jährige welche Beträge für zukünftige Beitragsminderung zahlen.

Erstattungszinsen (Steuern)

Hier hat der Gesetzgeber in 2010 eingeführt, dass diese in der Erklärung zu versteuern sind, hingegen gezahlte weiterhin nicht absetzbar sind. Hierfür wurde an entsprechenden Stellen das Gesetz geändert.

Mit Sicherheit wird es bald die ersten Klagen dagegen geben.

Wer grundsätzlich unter dem Sparerfreibetrag von 801 EUR pro Person liegt, hat keine Probleme.
Die anderen zahlen darauf den persönlichen Steuersatz oder Abgeltungssteuer.

Zinsen Darlehen

Beispiel: ein Darlehen von einer Person (A) wird an eine andere Person (B) gegeben. Die Summe der Zinsen sind von A mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sofern B sie steuermindernd geltend macht.

A kann allerdings Refinanzierungskosten als Werbungskosten davon abziehen.

Sie sehen also wie leicht alles wird.


Deshalb wie immer meine Empfehlung, sich bei Fragen oder Unklarheiten an Ihren Steuerberater zu wenden.

Ihr Steuerberater Sven Sievers
 

Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.steuerberater-sievers.de
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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