Sven Sievers Steuerberater Hamburg

 

 

Ihr Steuerberater in Hamburg Schnelsen


  Ihr Steuerberater in Hamburg Schnelsen  ::  Steuerberatung bei Existenzgründung und Firmenübertragungen  ::  Lohnbuchhaltung  ::  Einkommensteuer  ::  Bilanzen  ::  Fördermittelberatung
 


  Startseite
 

 
  Unser Team
 

 
  Leistungen
 

  
  Tipp des Monats
 

  
  Termine und mehr
 

  
  Steuerrechner
 

  
  Kontakt
 

 
  Inhaltsverzeichnis
 

 


























 

 

Zur Druckansicht hier klicken...

Kindergeld und Ausbildungsvergütung  Steuerberater in Hamburg W. Gräfe  Tipp Februar 2002

 

Als ich Anfang der sechziger Jahre erste Berührungen mit dem Steuerrecht hatte, war die Geltenmachung von Steuervergünstigungen für Kinder ein wahres "Kinderspiel".

Die Vielzahl von Urteilen unseres höchsten Steuergerichts, des Bundesfinanzhofs, die gerade in letzter Zeit ergangen sind, machen deutlich, daß sich die Zeiten gewaltig geändert haben. Insbesondere geht es darum, daß darüber gestritten wird, daß Kinder in Ausbildung eigene Einkünfte haben, die die Gewährung von Kindergeld ausschließen. Das Gesetz setzt hier die folgenden Grenzen:

 

 

möglicher Bruttoverdienst

 

DM

EURO

in EURO

 

für das Jahr 2000

13.500,00

0,00

0,00

 

für die Kalenderjahre 2001 und 2002

14.040,00

7.188,00

8.232,00

 

für die Kalenderjahre 2003 und 2004

14.520,00

7.428,00

8.472,00

 

für 2005

15.000,00

7.680,00

8.732,00

Betroffen sind im Normalfall Jugendliche, die als Auszubildende ein Gehalt verdienen. Übersteigt dieses Gehalt während der Ausbildungszeit die oben angegebenen Grenzen, entfällt ab diesem Zeitpunkt das Kindergeld. Wie können Sie das vermeiden?

1.

Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit, z.B. der Ansatz der Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und andere Werbungskosten mindern, soweit sie EURO 1.044,00 übersteigen diese Beträge. Die tariflichen Werbungskosten in Höhe von DM 2.000,00/EURO 1.044,00 wurden bereits gekürzt.

2.

Andere negative Einkünfte des Kindes (z.B. auch negative Stückzinsen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen) können zu einer Verminderung der anzurechnenden Einkünfte führen. Also schnell noch am Jahresende festverzinsliche Wertpapiere mit Zinstermin Januar kaufen, wenn keine weiteren Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen, ergeben sich dann negative Einkünfte Vorsicht: mit dem Verkauf dieser Papiere sollte mindestens ein Jahr gewartet werden. Auch eine verlustbringende Beteiligung kann Kindergeld retten.

3.

Auch eine von den allgemeinen tariflichen Bestimmungen abweichende Ausbildungsvergütung, die bereits im Lehrvertrag geregelt ist, kann dazu führen, daß das Kindergeld weiterhin gezahlt wird, weil auf  Teile der Vergütung verzichtet wird. Es ist ausdrücklich geregelt, daß ein Verzicht auf Teile der zustehenden Einkünfte und Bezüge nicht schädlich ist (z. B. wird auf das Weihnachtsgeld verzichtet).

Sie sehen, daß das ganze Verfahren sehr komplex ist. Deshalb empfehle ich grundsätzlich, schon rechtzeitig einen Fachmann zu konsultieren.

Wir schaffen Klarheit ! Steuerberater S. Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg -Telefon 040 559 86 50 -Fax 040 559 86 525



Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können..

©opyright 2003 by Steuerberater W. Gräfe, Hamburg