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Tip des Monats Mai 2004 Steuerberater in Hamburg W. Gräfe Manchmal überrascht es, in welchem „Affenzahn“ unsere gesetzgebenden Organe arbeiten können. a) als Bauunternehmer, der Aufträge erteilt hat An andere Bauunternehmer, die Leistungen an Ihr Unternehmen, aber auch für Objekte außerhalb Ihres Unternehmens (z.B. Ihr vermietetes Mietwohnhaus) erbringen, zahlen Sie Ihrem Subunternehmer nur den Nettobetrag. Die eigentlich von Ihrem Auftragnehmer zu berechnende Mehrwertsteuer (die er aber nicht berechnet und Sie auch nicht bezahlen) wird von Ihnen an das Finanzamt bezahlt (statt an den Auftragnehmer), gleichzeitig ziehen Sie den gleichen Betrag als Vorsteuer ab, soweit Sie zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind.
b) als Auftragnehmer und ausführendes Unternehmen Sie werden in Zukunft keine Mehrwertsteuer mehr berechnen dürfen, soweit Sie Leistungen an andere Bauunternehmer oder Unternehmen des Baunebengewerbes ausführen. Dort, wo normalerweise die von Ihnen berechnete Mehrwertsteuer ausgewiesen wird, sollten sie folgenden Vermerk anbringen: „Nach § 13 b UStG ist der Rechnungsempfänger Steuerschuldner.“ Kennen Sie Ihren Auftraggeber nicht und verweigert dieser die Zahlung der Mehrwertsteuer mit dem Hinweis, er sei Bauunternehmer, lassen Sie sich von Ihm seine Bescheinigung nach § 48 EStG (Freistellung von der Bauabzugssteuer) vorlegen. Das gleiche, was für Bauleistungen gilt, gilt auch für die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. Da diese Fälle jedoch nicht zu häufig sein werden, mag dieser Hinweis ausreichend. Bei Umsätzen, die zwischen dem 1.4.2004 und dem 30.6.2004 abgerechnet werden, ist es nicht zu beanstanden, wenn beide Vertragspartner noch davon ausgehen, dass wie bisher der Leistende Steuerpflichtiger ist. Voraussetzung ist die korrekte Abrechnung der Steuer. Berechnet der Leistende die Steuer und erhält auch den vollen Rechnungsbetrag, zahlt jedoch nicht an das Finanzamt, so schuldet auch der Leistungsempfänger neben dem Leistenden die Steuer obwohl er den Rechnungsbetrag zuzüglich Steuer bezahlt hat.
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Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 |
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