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Tipp des Monats September 2007  Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen
Termin für Gewinnausschüttung


Inzwischen hat sich herumgesprochen, dass die Unternehmensteuerreform ab 01.01.2009 Ausschüttungen der GmbH an ihre Gesellschafter der Abgeltungssteuer zu unterwerfen hat.

Das bedeutet, dass von jeder Ausschüttung 25 % pauschale Einkommensteuer einbehalten wird, wo die Anteile im Privatvermögen gehalten werden. Hier sei zusätzlich zu erwähnen, dass ab gleichen Zeitpunkt keine Werbungskosten (z.B. Finanzierungskosten für Anteilskauf) mehr abziehbar sind.

Bis zum 31.12.2008 unterliegen Ausschüttungen dem Halbeinkünfteverfahren.

Hier wird praktisch nur die Hälfte der Ausschüttung dem individuellen Steuersatz des Gesellschafters unterworfen. Der maximale Steuersatz für die Einkommensteuer beträgt bis zum 31.12.2008 „nur“ 42%.

Für die Gewinne der Jahre 2007/2008 ist nun unter Berücksichtigung des persönlichen Steuersatzes des Gesellschafters zu prüfen, wann eine Gewinnausschüttung zweckmäßig ist.

Dabei ist nicht Voraussetzung für die Ausschüttung, dass eine Bilanz erstellt wurde, es genügt für eine so genannte Vorabausschüttung (z. B. für den Gewinn des Jahres 2008 im Jahr 2008) eine relativ genaue vorläufige Ermittlung des Gewinns des laufenden Jahres und ein Gewinnausschüttungs-Beschluss.

Je nach Zeitpunkt der Ausschüttung ergibt sich bei zwei unterschiedlichen Einkommensteuersätzen für eine gedachte Gewinnausschüttung von 100.000 € folgende Steuerbelastung:

Einkommensteuersatz
 

30%

42 %

bis 31.12.2008
Halbeinkünfteverfahren
 

15.000

21.000

ab 01.01.2009
Abgeltungssteuer
 

25.000

25.000

Ersparnis

10.000

4.000













Sie sehen also, dass bei einer vorgezognen/rechtzeitigen Ausschüttung und einem Steuersatz von 30% sich eine Ersparnis von 10.000 € ergibt.

Bei einem Einkommensteuersatz von 42 % zahlen Sie bei vorgezogener/rechtzeitiger Ausschüttung im Jahre 2008
4.000 € weniger Steuern im Vergleich zum Jahre 2009.

Nun müssen Sie nur noch fleißig sparen, damit die Mittel für die Ausschüttung auch zur Verfügung stehen.

Bei dieser Ersparnis achtet natürlich das Finanzamt auf jeden Formfehler. Deshalb sollten Sie, wie immer Ihren Steuerberater zu Rate ziehen um die Ersparnis auch sicher in der Tasche zu behalten.