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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise ausser Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.

©opyright 2008 by Steuerberater S. Sievers, Hamburg
 

Tipp des Monats Januar 2008  Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Teure (Klein)Geschenke!

Welcher Unternehmer kennt die Situation nicht, man wird von einem Geschäftsfreund (z.B. Kunde oder Lieferant) zu einem Empfang eingeladen, welcher als Hintergrund Geschäftseröffnung, Firmenjubiläum oder Geschäftsübergabe hat.

In der Regel bringt man zu diesem Anlass ein Geschenk mit. Dies darf dann nicht über 35 € netto kosten, weil ansonsten der Betriebsausgabenabzug gefährdet ist!

Mit Wirkung ab 2007 hat der Gesetzgeber einen neuen Paragraphen eingeführt, welcher Geschenke bis 10.000 € erlaubt.

Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Soll heißen, die Grenzen wurden zwar erhöht, aber der Schenker hat 30 % pauschale Steuer (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) an sein Finanzamt zu entrichten. Alternativ hätte der Beschenkte das Geschenk/ die Zuwendung selber zu versteuern.

Beide Varianten sind selbstverständlich nicht als Betriebsausgabe abziehbar!!

In diesem Rahmen sind im ersten Moment ohne größeren Aufsehen, auch die Geschenke bis 35 € mit hineingenommen wurden.

Dieses bedeutet (mit Ausnahme von sogenannten Streuwerbeartikel, z.B. Kugelschreiber, Kalender etc.) sollen nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums (BMF) auch diese Kleingeschenke mit 30 % pauschal versteuert werden, gleich ob an Geschäftsfreunde oder Arbeitnehmer. Bei Letzteren käme sogar noch die Sozialversicherungspflicht hinzu.

Im Gegensatz zu den Geschenken über 35 €, soll die Pauschale Steuer allerdings Betriebsausgabe sein.

Doch sowohl aus dem Schreiben des BMF und dem was in der Medienlandschaft geschrieben wird geht keine 100 % Klarheit der Regelung hervor.

Wie Sie merken, gibt es noch die eine oder andere Unklarheit, die erst im Verlauf der Praxis aufkommt wie zum Beispiel: „Was fällt unter Streuwerbeartikel und was nicht“. Man könnte sich auf Diskussionen mit einem Betriebsprüfer(in) einlassen, welche(r) die Jahre zu prüfen hat. Entweder hat man dann eine Einzelentscheidung oder einen größeren Streitpunkt!

Zur Vorbeugung fragen Sie wie gewohnt Ihren Steuerberater.

Abschließend sei erwähnt, dass es nicht nur schwierig ist, ein passendes Geschenk innerhalb der Kleingrenze 35 € zu finden, sondern dass auch kleinere Geschenke ganz schnell um über 30 % teurer werden.
 

Sven Sievers Steuerberater Hamburg

 

 

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