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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise ausser Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.

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Tipp des Monats Februar 2009   Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

                                                          
klein oder GROß!

Diese Frage stellt sich für jeden der sich die Form einer GmbH ausgesucht hat. Denn seit dem 1. November
2008 gibt es die Unternehmergesellschaft (UG) welche im Volksmund wahrscheinlich auch bald
„Mini-GmbH“ genannt werden wird. Es wurde damit ein Gegenstück zur englischen Limited (Ltd) geschaffen.

Die große GmbH ist schon seit Jahrzehnten bekannt und hat noch immer folgende Voraussetzungen (Aufzählung nicht abschließend).
 

  • Anzahl der Gründer                     mind. 1
  • Mindeststammkapital                  25.000 EUR (100%)
  • einzuzahlendes Kapital               12.500 EUR (50%)
  • Bar- oder Sachgründung
  • ausführliche Satzung                   Notar
  • Nennung                                      GmbH
  • Haftung                                        beschränkt

Bei einer anderen Anzahl von Gründern ändert sich auch das Verhältnis der Einzahlung.

Hingegen bei der neuen kleinen GmbH ist vieles anders

  • Anzahl der Gründer                     mind. 1
  • Mindeststammkapital                  1 – 24.999 EUR
  • nur Bargründung
  • Bareinlage                                   voll eingezahlt
  • einfache Satzung                         Notar
  • Nennung                                      Unternehmergesellschaft
  • Haftung                                        beschränkt

Ein weiterer ganz wichtiger Bestandteil der UG ist die gesetzliche Rücklage. Das hat zu bedeuten, dass
25% des Jahresüberschuss in die gesetzliche Rücklage zu führen sind.
Davon gibt es nur folgende Abweichungen. Vor der Anwendung der 25% sind evtl. Verlustvorträge vom
Jahresüberschuss abzuziehen. Der in der Rücklage aufgebaute Betrag darf entweder zur Erhöhung des
Stammkapitals (bis 25.000 EUR) oder zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages verwendet werden.

Es gibt keinen festen Zeitraum in dem die 25.000 EUR erreicht werden müssen.

Was bei beiden gleich ist, der Nachweis über das voll eingezahlte Stammkapital muß 30 Jahre aufbewahrt
werden. Hier verweise ich auch auf den Tipp des Monats November 2008!

Welche der beiden Gesellschaftsformen die richtige ist, muss jeder für sich abwägen. Die GmbH ist zu
Beginn teuerer in der Gründung doch im Wirtschaftsleben etabliert. Hingegen die UG wahrscheinlich ähnlich
wie die engl.Ltd. noch nicht das Vertrauen erlangt hat.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater und Notar dem Sie vertrauen.
 

Ihr Steuerberater Sven Sievers

 

Sven Sievers Steuerberater Hamburg

 

 

Ihr Steuerberater in Hamburg Schnelsen


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