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Steuerberater in Hamburg Schnelsen - Sven Sievers - Steuertipp des Monats August 2014 
 

Falsche Behörden!
Fragwürdige Werbung zur Eintragung in „Register“
 

Manchmal sieht das, was man per Post als Rechnung/Gebührenbescheid erhält so offiziell aus, dass man denken könnte es käme von real existierenden Behörden. Teilweise sogar mit dem Bundeswappen darauf.

Doch hier ist Vorsicht geboten, denn häufig lohnt sich ein zweiter genauer Blick, ob es sich hier nicht um einen Versuch handelt schnell an Ihr Geld zu kommen.

So geschah es kürzlich bei einer Mandantin von mir. Es handelt sich um eine GmbH die in Form des Austausches von Prokuristen eine Änderung in der Prokura vorgenommen hat.

Das man hierfür eine Rechnung vom Notar bekommt und evtl. auch vom zuständigen Amtsgericht, bei dem das Handelsregister geführt wird, ist ja noch nachzuvollziehen.

In diesem Fall gab es gleich vier Schreiben. Vom Gewerbeerfassungs-Register, Verwaltung für Handel & Gewerberegister, Gewerbeerfassungs-zentrale.de und Handelsregister-Gewerberegister.

Insgesamt belief sich die Summe aller Rechnungen auf 2.677,45 EUR, zum Teil mit Umsatzsteuer ausgewiesen, was schon recht fragwürdig ist.

Wenn man zahlt ist das Geld weg und man ärgert sich in doppelter Hinsicht. Denn wenn man noch gutgläubig versucht, die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen, würde das Finanzamt im Falle einer Prüfung den Vorsteuerabzug versagen.

Als weiteres Merkmal sollte man auf die Bankverbindung der beiliegenden Überweisungsträger achten. Auf zwei der Rechnung war einmal eine Bankverbindung aus Bulgarien und bei der anderen eine aus Schweden angegeben. Daher immer auf die ersten beiden Buchstaben bei der IBAN achten.

Denn eines ist klar: Bundesbehörden haben keine ausländischen Bankverbindungen! Inländische Bundesbehörden nutzen in der Regel die Filialen der Bundesbank.

Rechtlich ist es schwierig, wenn nicht unmöglich, wieder an sein Geld heranzukommen, da die „Behörden“ den Eintrag auf einer der vorgenannten Interseiten veröffentlichen und somit eine Gegenleistung besteht, die aber wahrscheinlich keinen realen Nutzen hat.

Betroffen können meines Erachtens nach, nicht nur Kapitalgesellschaften (GmbH, AG usw.) sein, sondern auch Personengesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co.KG usw.), sowie auch Einzelfirmen die sich im Handelsregister eintragen lassen haben.

Denn über diese Quellen holen sich die Versender der Schreiben die benötigten Informationen. Das ist nicht verboten, da jeder beim Handelsregister nachschauen darf. Zum Teil sogar kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr.

Wir bitten Sie, wachsam zu sein und eingehende Rechnungen genau zu kontrollieren.

Die aktuell kursierenden Schreiben an Hinterbliebene, für „sogenannte Todesregister“, sind im gleichen „Problemfeld“ anzusiedeln.

Sind Sie betroffen, informieren Sie sich bei Ihrem rechtlichen Beistand, der Ihnen sicher genauere Auskünfte geben kann.

 

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers


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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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