Steuerberater in Hamburg Schnelsen - Sven Sievers - Steuertipp des Monats Juni 2022
Die steuerlichen Abzugsfähigkeiten Bewirtungskosten - IT-Kosten - Entlastungsbeträge für Alleinerziehende - Zahlungen auf Investmentkonten - Nachlassverbindlichkeiten - Nachlassregelungskosten und mehr...
Den Schwerpunkt unseres heutigen Mandantenbriefs bildet die steuerliche Abzugsfähigkeit. Es geht insbesondere um den Abzug von Bewirtungs- und IT-Kosten, Entlastungsbeträge für Alleinerziehende, Zahlungen auf Investmentkonten sowie um Nachlassverbindlichkeiten, Nachlassregelungs- und -verwaltungskosten. Weitere Beiträge enthalten Hinweise zur Vermeidung von Fehlern mit steuerlichen Folgen.
Den vollständigen Artikel per .pdf können Sie hier öffnen: Mandantenrundschreiben Juni 2022
Fragen zu diesen Themen besprechen Sie bitte mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf www.stbsievers.de Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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